Das Instrument der Erhaltungssatzung mehr nutzen. SPD-Fraktion: Mieter vor Verdrängung schützen!

Veröffentlicht am 11.05.2018 in Pressemitteilungen

Das Vorgehen der Vonovia in Stuttgart zeigt, die Stadt braucht mehr Instrumente, um die Mieter vor überbordenden Mieterhöhungen zu schützen. Die SPD im Stuttgarter Rathaus schlägt deshalb vor, mehr Milieuschutzgebiete in Stuttgart zu beschließen. Konkret regen die Sozialdemokraten an, Mieter in Heslach und Dürrlewang mit einer kommunalen Milieuschutzsatzung vor Verdrängung zu schützen. Bei der aktuellen Diskussion um die Friedhofstraße wäre eine Erweiterung des bestehenden Milieuschutzgebiets denkbar.

Möglich macht dies die Erhaltungssatzung im Baugesetzbuch. Danach können Kommunen Gebiete bestimmen, in denen sie entweder die städtebauliche Eigenart bewahren wollen oder die Zusammensetzung der Anwohner erhalten wollen, wie z. B. im Nordbahnhofviertel in Stuttgart. Dort erließ die Stadt 2013 eine Erhaltungssatzung zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Gerade im Zusammenwirken mit der landesweit gültigen Umwandlungsverordnung, bei der die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen von der Kommune genehmigt werden muss, konnten dort Erfolge erzielt werden.

„Im Vergleich zu anderen Großstädten, wie z. B. München oder Hamburg nutzt die Stadt das Instrument zu wenig“, so Martin Körner, Fraktionsvorsitzender der SPD im Stuttgarter Rathaus. Sanierungen wie aktuell die der Vonovia, die zu Mietpreissteigerungen bis zu 63 % führen, könnten damit verhindert werden. „Wir müssen dafür Sorge tragen, dass die bisherige Einwohnerschaft nicht durch überhöhte Mietpreissteigerungen oder von umgewandelten Miet- in Eigentumswohnungen aus ihren Quartieren verdrängt werden. Deshalb schlagen wir vor, mehr Milieuschutzgebiete zu beschließen. Mit Heslach und Dürrlewang könnten wir beginnen.“

Der Milieuschutz hat drei Folgen: Große Modernisierungen in diesen Gebieten muss die Stadtverwaltung genehmigen. Dann wie erwähnt, kann die Stadt kann ebenfalls eingreifen, wenn Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt werden sollen und nicht zuletzt hat die Stadt in den Milieuschutzgebieten ein Vorkaufsrecht.

 

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