Prostituiertenschutzgesetz - Umsetzung?!

Veröffentlicht am 04.09.2018 in Standpunkte

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist seit einem Jahr in Kraft und die Umsetzung hat begonnen. Es soll in erster Linie Prostituierte besser schützen, ihr (sexuelles) Selbstbestimmungsrecht stärken und Kriminalität wie Menschenhandel, Ausbeutung und Zuhälterei bekämpfen. Auch in Stuttgart sollte es seine Schutzwirkung entfalten.

Wichtige Bestandteile des Gesetzes sind zum einen die Konzessionsbedingungen für einen Bordellbetrieb, sowie die Anmeldepflicht mit Beratung der Prostituierten. Der §5 des ProstSchG ist der wesentliche Teil des Gesetzes, durch das selbstbestimmt arbeitende Prostituierte von jenen zu unterscheiden sind, die heute in den Laufhäusern, Bordellen, Wellnessoasen und Straßenstrichen über 90% der Prostituierten ausmachen. Diese sind meist junge Frauen (18-21 Jahren) aus Osteuropa, Afrika oder neuerdings auch aus Flüchtlingsunterkünften ohne Deutschkenntnisse häufig mit sexueller Gewalterfahrung oder Flucht!

„Hier kommt auf die Mitarbeitenden unserer Verwaltung eine große Verantwortung zu. Denn eigentlich müssten sie 90% der Fälle ablehnen“ so die frauenpolitische Sprecherin der SPD Fraktion Judith Vowinkel. „Es geht darum das Schutzgesetz restriktiv umzusetzen und ist somit eine kommunalpolitische Entscheidung.“

Dazu gehören neben der sofortigen Schließung illegaler Bordelle, die besondere Schulung und Qualifizierung der Mitarbeitenden für die Anmeldebescheinigung und bei der Durchführung von spezieller Beratung zu Aufenthaltsstatus, Gesundheit, ärztliche Vorsorge- auch ohne Nachweis einer Krankenversicherung, Schwangerschaft, Ausstieg, Hilfeangebote und persönliche Rechte.“

In einem entsprechenden Antrag fordern deshalb die Sozialdemokraten die Verwaltung auf, über die Umsetzung des ProstSchG zeitnah in den Ausschüssen zu berichten.

 

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