Unterkunftsgebühren für Flüchtlinge werden geändert

Veröffentlicht am 31.01.2018 in Standpunkte

Die im Sommer 2017 beschlossene Gebührenordnung zur Benutzung der Unterkünfte für Flüchtlinge hat zu Recht viele Menschen sehr bewegt. Die SPD hatte zugestimmt, wurde aber rasch mit nicht gewollten „Nebenwirkungen“ konfrontiert. Die Lage von Selbstzahlern, also von Geflüchteten, die arbeiteten und für ihren Unterhalt sorgen konnten, verschlechterte sich. Besondere Beschwer machte uns, dass der erzwungene SGB-II-Bezug unter Umständen ausländerrechtliche Konsequenzen haben könnte.

Diese Webfehler wollten wir so rasch wie möglich reparieren. Flankiert von vielen Einzelpersonen und Institutionen wie dem Arbeitskreis Asyl stellen wir im Herbst 2017 entsprechende Anfragen und Anträge.

Die vielfach formulierte Kritik zeigte Wirkung. Mit der Gemeinderatsdrucksache 1/2018 schlägt die Verwaltung eine Änderung der Satzung vor. Die Definition der Selbstzahler wird modifiziert. Der Gang zum Jobcenter entfällt, Geflüchtete können mit Nachweis der Arbeitsbescheinigung weiter für sich selbst sorgen. Und die Selbstzahler zahlen eine geringere Gebühr als vorher.

Dabei konnte fraktionsübergreifend eine Familienkomponente beschlossen werden, d.h. dass für Kinder und Jugendliche weniger verlangt wird. In der gleichen Weise fraktionsübergreifend wurde die Anhebung der Selbstzahldauer von 12 auf 18 Monate beschlossen. Schließlich schlägt die Verwaltung eine Verbesserung für junge Flüchtlinge vor, die sich in Ausbildung befinden. Dies alles ist ausdrücklich zu begrüßen.

Mit der Satzungsänderung, die am 1. April 2018 in Kraft treten soll, gehen klare Korrekturen einher, die die Integration von Geflüchteten fördern statt sie zu bremsen.

Die SPD freut sich – so Dr. Maria Hackl - sehr über diese Entwicklung und bedankt sich bei allen Akteuren, die mit dazu beigetragen haben, die Webfehler zu beheben.

 

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