Urteil zur Kernbrennstoffsteuer: Quittung für Merkel

Veröffentlicht am 07.06.2017 in Pressemitteilungen
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Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kernbrennstoffsteuer erklärt Ute Vogt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion: 

Wir bedauern das Urteil, weil damit weitere sechs Mrd. Euro für die Hinterlassenschaft der Atomindustrie auf die Steuerzahler zukommen. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass dieses Urteil völlig unnötig ist. Denn ohne die Laufzeitverlängerung der Merkel-Regierung aus dem Jahr 2010 gäbe es dieses Urteil nicht. Nach dem Wiedereinstieg in die Atomenergie vollzog Merkel kein Jahr später den hastigen und handwerklich schlecht gemachten Ausstieg. Zwi-schendurch formulierte schwarz-gelb eine – wie sich heute herausstellt – verfassungswidrige Kernbrennstoffsteuer. 
Merkels hin und her in der Atompolitik war wohl einer ihrer kapitalsten politischen Fehler. Das Urteil ist die Quittung für eine plan- und kopflose Energiepolitik der schwarz-gelben Merkel-Regierung. 
Hätte Bundeskanzlerin Merkel den fundierten rot-grünen Atomausstieg aus dem Jahr 2000 nicht wieder rückgängig gemacht, müssten wir heute nicht dieses Urteil bedauern. 

 

Homepage Ute Vogt ehem. MdB

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